Verteilungen, Vergütungen
Wo muss ich meine Werke melden?
Ihre Print- und Broadcast- Werke können Sie direkt im Portal melden. Online-Beiträge melden die Urheber im Gegensatz zu den Print- und Broadcast- Werken nicht selbst. Der Verlag ist für das Übermitteln der Meldungen zuständig, sofern dieser am Verfahren teilnimmt. Im Portal sehen Sie als Urheber, die vom Verlag bereits gemeldeten Online-Werke für das laufende Nutzungsjahr, sofern der Verlag schon die Meldung vorgenommen hat. Sie können sich direkt über diesen Link ins Meldeportal einloAusgewähltVerteilung Print
ProLitteris vergütet mit der Verteilung Print veröffentlichte, gedruckte Werke, die genügend in der Schweiz verbreitet sind. Vergütungsbedingungen Der Anspruch auf eine Vergütung kann geltend gemacht werden, wenn das gemeldete Werk mit einer Mindestauflage von 100 (Buchbereich und wissenschaftliche Zeitschriften) oder 500 (Pressebereich) Exemplaren im Schweizer Handel für jedermann gegen Entgelt erhältlich ist). Bücher müssen ausserdem über eine ISBN verfügen. Wenn die Mindestauflage nAusgewähltWo finde ich meine Abrechnung?
Ihre Abrechnungen finden Sie im Portal unter dem Reiter «Abrechnungen». Bitte loggen Sie sich über diesen Link ins Meldeportal, wo Sie Ihre Abrechnungen finden: https://oms.prolitteris.ch/AusgewähltWie werden die Vergütungen berechnet?
Die Vergütungen werden in den Verteilungen Print, Online und Broadcast nach mehreren Kriterien berechnet (Umfang des Werks oder Beitrags, Verbreitung, Verkaufspreis, Werkkategorie).AusgewähltVerteilung Online
ProLitteris vergütet mit der Verteilung Online Texte und Bilder im Internet. Teilnahmevoraussetzungen Um an deAusgewähltAltersrenten
Warum erhalte ich das Schreiben «Altersrente der Fürsorge-Stiftung der ProLitteris»? Generell hat jedes Mitglied (mit Ausnahme von Verlegern und Erben) Anspruch auf eine Altersrente: wenn es das AHV-Alter erreicht hat, oder im entsprechenden Jahr erreichen wird wenn es in der Zeitspanne zwischen dem Erreichen des AHV-Alters und dem siebzigsten Altersjahr während mindestens 10 Jahren ohne Unterbruch Mitglied bei ProLitteris war wenn es während seiner Mitgliedschaft bei ProLitterisEinige LeserVerteilung Broadcast
ProLitteris vergütet mit der Verteilung Broadcast gesprochene Texte, Literaturvorlagen von Filmen oder Hörspielen. Vergütungsbedingungen Vergütung ab 1 Minute Text oder 1 gezeigtes Bild ab 5 Sekunden (=1 Minute), Mindestdauer des Beitrags 1 Minute Ausstrahlung von zugelassenen Radio und TV-Programmen Beiträge, die ausschliesslich im Internet zugänglich sind (keine lineare Ausstrahlung erfolgt) oder vor dem 1.1.2024 ausgestrahlt wurden, können leider nicht gemeldet und vergütet werdenWenig LeserMüssen die Vergütungen versteuert werden?
Die Vergütungen an Privatpersonen unterliegen der Einkommenssteuer. ProLitteris nimmt keine Verrechnungssteuerabzüge vor. Die Rechteinhaber müssen ihre Vergütungen in der Steuererklärung angeben.Wenig LeserWarum erhalte ich weniger Geld?
Ihre persönliche Abrechnung finden Sie in Ihrem Profil: https://oms.prolitteris.ch Die Vergütungssumme von ProLitteris hat sich in den letzten Jahren leicht erhöht. Individuelle Vergütungen kWenig LeserWie erhalte ich Vergütungen von ProLitteris im Bereich Bild?
Was ist zu tun, um im Bereich Bild Geld von ProLitteris zu erhalten? Im Bereich der gesetzlichen kopiernahen Vergütungen machen Rechteinhaber Meldungen von Werken (Verteilung Print: Meldefrist 31.01., Verteilung Online: Meldefrist Urheber 31.03., Verlage 31.05.). Mit diesen Meldungen erhalten Sie Vergütungen für Kopien in Schulen, Betrieben und Verwaltungen. Für gesetzliche Vergütungen aus Weitersendung und Replay-TV machen Rechteinhaber Nutzungsmeldungen bis 31.01. Im Bereich der LWenig LeserWelche Texte oder Bilder oder Nutzungen kann ich bei ProLitteris melden, wenn KI beteiligt ist?
Texte und Bilder für die Verteilungen Print, Online und Broadcast oder Nutzungen von Werken in den Bereichen Art und Audio können nur gemeldet werden, wenn sie urheberrechtlich geschützt sind. Das setzt menschengeschaffene geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter voraus. Hilfsmittel wie Stifte, Farbe, Papier oder Kamera haben schon bisher die Urhebereigenschaft nicht verhindert. Genauso bleibt ein Text oder eine Übersetzung eine menschliche geistige Schöpfung, wenn sie zwar als KI-Text eWenig LeserKann ich E-Books melden?
Wenig LeserKann ich meine Kunstwerke bei ProLitteris anmelden?
ProLitteris führt keine Werkdatenbank; daher ist eine Anmeldung von Werken nicht erforderlich. Im Verwertungsvertrag erklären sich Urheberinnen und Urheber von Bildern, Kunstwerken und Fotos bereit, die Rechte an allen bestehenden und zukünftigen Werken an ProLitteris zu übertragen.Wenig LeserFristen für Ausnahmen
Ausnahmen müssen jeweils bis zum 30.09. im Portal erklärt werden, damit sie per 01.01. des Folgejahres wirksam sind. Erklärungen ohne Einhaltung dieser Form und Frist können leider nicht berücksichtigt werden.Wenig LeserWas ist zu tun, um im Bereich Bild Geld von ProLitteris zu erhalten?
Im Bereich der gesetzlichen kopiernahen Vergütungen machen Rechteinhaber Meldungen von Werken (Verteilung Print: Meldefrist 31.01., Verteilung Online: Meldefrist Urheber 31.03., Verlage 31.05.). Mit diesen Meldungen erhalten Sie Vergütungen für Kopien in Schulen, Betrieben und Verwaltungen. Für gesetzliche Vergütungen aus Weitersendung und Replay-TV machen Rechteinhaber Nutzungsmeldungen bis 31.01. Im Bereich der Lizenzierung von Kunstwerken und Kunstfotografien erhalten die Künstlerinnen unWenig Leser
Vertrag, Rechte
Mehrwertsteuerpflicht
Art. 21 Abs. 2 Ziffer 16 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) enthält Ausnahmen von der Mehrwertsteuer für «kulturelle Leistungen». Dazu gehören auch Dienstleistungen, die von den Verlegern und Verlegerinnen und den Verwertungsgesellschaften zur Verbreitung dieser Werke erbracht werden. Anders ist es, wenn der Rechteinhaber die gesetzlich mögliche Option für die Mehrwertsteuer ausübt. Oder wenn er aus einem anderWenig LeserZusatz Künstliche Intelligenz (KI) bei der VG Wort Copyright Lizenz
1. Was ist die VG Wort Copyright Lizenz und ihr Zusatz Künstliche Intelligenz (KI)? a. Grundlizenz Diese Lizenz hat einen engen Anwendungsbereich und betrifft nicht die Erteilung einer Lizenz an Anbieter von allgemein verfügbaren Systemen generativer KI wie OpenAI/Chat-GPT oder DALL-E. Nutzer wie Grossunternehmen oder Behörden wie das Europäische Patentamt mit Hauptsitz in Deutschland dürfen zu den lizenzierten Inhalten analoge und digitale Kopien vornehmen, diese intern und in standoWenig LeserWas bedeutet das Opting-out aus dem KI-Training ?
Das Opting-out stammt aus dem EU-Recht und ermöglicht dort, Widerspruch zum kostenfreien Text- und Data-Mining zu erklären (Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2019/790 zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten im Digitalen Binnenmarkt). Hintergrund ist, dass in der EU Text- und Data-Mining auch über wissenschaftliche Zwecke hinaus möglich ist, allerdings durch ein maschinenlesbares Opting-out verhindert werden kann. Auch wenn aktuell noch keine Erfahrungswerte vorliegen und zum Format keine perfekWenig LeserDoppelmitgliedschaft ProLitteris/SSA
ProLitteris ist zuständig für alle Sprachwerke; geschrieben oder gesprochen, verlegt und nicht-verlegt, unabhängig von der Sprache der Werke, für Urheber:innen und Verlage. Auch für Comedy, Sketches, Slam Poetry, sofern durch Sendeunternehmen genutzt. Wer als Urheber:in schwerpunktmässig an Aufführungsrechten auf der Bühne interessiert ist, ist bei der SSA richtig.Wenig LeserRechteübertragung im Bereich Bild
Welche Rechte kann ich im Bereich Bild an ProLitteris übertragen? Im Portal von ProLitteris werden Sie gefragt, welche Rechte Sie an ProLitteris übertragen möchten. Details sind in den Verwertungsbedingungen erläutert. Für Kopien von Texten und Bildern in Betrieben, Verwaltungen und Schulen sowie die Weitersendung von TV-Inhalten mit Bildern übertragen Sie ProLitteris die Rechte «obligatorische Kollektivverwertung». Diese Rechte können nur von Verwertungsgesellschaften verwerten werden unWenig LeserKann ich Doppelmitglied bei ProLitteris und einer anderen Verwertungsgesellschaft im Bildbereich sein?
Also können Sie z.B. nicht Online-Rechte für die Schweiz gleichzeitig an ProLitteris und ADAGP übertragen. In folgenden Situationen brauchen Sie keine 2 Verträge: Wenn Sie einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst haben, reichen unter Umständen Direktmeldungen bei ProLitteris für Vergütungen für Bilder in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften, d.h. Sie brauchen keinWenig LeserDoppelmitgliedschaft ProLitteris/VG Wort/Literar-Mechana
Direktmelder: Als ProLitteris Mitglied können Sie Ihre Bücher und Artikel (Deutsch und English) in den Bereichen Wissenschaft und Sachliteratur bei der VG Wort nach deren Regeln und Terminen ohne Vertrag melden. Als VG-Wort Mitglied können Sie Ihre Artikel in Zeitungen/Zeitschriften ohne Vertrag bei ProLitteris für die Verteilung Print und Online melden. 2 VerWenig LeserVerwertet ProLitteris das Folgerecht?
ProLitteris kann aber Vergütungen zum Folgerecht aus dem Ausland erhalten und an Sie weiterleiten, insb. aus der EU.Wenig LeserKönnen Kollektive von Kreativen einen Verwertungsvertrag mit ProLitteris schliessen?
Jede Urheberin und jeder Urheber soll einen eigenen Vertrag mit der Möglichkeit eigener Fürsorgeansprüche erhalten, sofern auch die Mitgliedschaft gewünscht wird.Wenig LeserWie kann ich meine E-Mail-Adresse anpassen?
Bitte loggen Sie sich auf unserem Portal ein. 1. Klicken Sie oben rechts auf Ihre E-Mail Adresse 2. Klicken Sie auf "E-Mail ändern" 3. Geben Sie Ihre neue E-Mail Adresse ein und klicken Sie auf "E-Mail Adresse ändern" (https://storage.crisp.chat/users/helpdesk/websWenig LeserWann kann ich einen Verwertungsvertrag mit ProLitteris abschliessen?
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Ihre Texte und/oder Bilder werden in der Schweiz veröffentlicht und verbreitet Sie haben keinen anderen Vertrag mit einer anderen Verwertungsgesellschaft über die gleichen Rechte für das gleiche Repertoire Sie haWenig LeserWie kann ich meine Adresse anpassen?
Bitte loggen Sie sich auf unserem Portal ein. 1. Klicken Sie auf "Konto anzeigen" 2. Klicken Sie auf "Mein Profil" 3. Geben Sie Ihre aktuelle Adresse ein und klicken Sie auf "Speichern" (https://storage.crisp.chat/users/helpdesk/website/3f65b3a81151e800/imagemrWenig LeserKönnen ausländische Rechteinhaber an den Verteilungen Print, Online und Broadcast von ProLitteris teilnehmen?
ProLitteris verteilt gesetzliche Vergütungen aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein in drei Verteilungen: Die Verteilungen Print, Online und Broadcast. Die Teilnahme setzt als Regel voraus, dass ein Rechteinhaber (Urheberin, Verlag, Erbe eines Urhebers) einen Verwertungsvertrag mit ProLitteris hat. Ein Verwertungsvertrag mit ProLitteris ist nur für Rechteinhaber möglich, die Ressourcen und Aktivitäten in der Schweiz oder in Liechtenstein haben und relevante NutzungenWenig LeserWie kann ich meine Bankverbindung anpassen?
Bitte loggen Sie sich auf unserem Portal ein. 1. Klicken Sie auf "Konto anzeigen" 2. Klicken Sie auf "Mein Profil" 3. Klicken Sie auf "Bank" 4. Geben Sie Ihre aktuelle BaWenig LeserDoppelmitgliedschaft für das Senderecht
Ihre Texte werden im Fernsehen oder Radio verwendet und Sie möchten Ihre Vergütungen für die Verteilung Audio erhalten? Sie haben bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit VG WORT? Bitte treten Sie das grosse Senderecht für CH/das Ausland an die VG WORT im Inkassoauftrag für das Ausland ab. In diesem Fall meldet uns die SRG die Nutzungen und wir zahlen der VGWenig LeserUID
Was ist eine UID-Nummer? «UID» steht für Unternehmens-Identifikationsnummer. Jedes wirtschaftlich aktive Unternehmen in der Schweiz besitzt eine solche Nummer. Muss ich eine UID-Nummer angeben?PopulärWas ist der Unterschied zwischen dem Verwertungsvertrag und der Mitgliedschaft?
Beim Verwertungsvertrag geht es nur um Lizenzen und Vergütungen. Die Mitgliedschaft verleiht ein Wahl- und Stimmrecht bei der Generalversammlung und Ansprüche auf Fürsorgeleistungen für Urheber:innen (nicht Erben und Verlage). Beides ist gratis. Sie können selbst entscheiden, ob neben dem Verwertungsvertrag eine Mitgliedschaft für Sie sinnvoll ist.Wenig LeserWie kann ich meinen Verwertungsvertrag und/oder meine Mitgliedschaft kündigen?
Der Verwertungsvertrag und die Mitgliedschaft können zum 30.09. per Jahresende über das Portal gekündigt werden. Mit der Kündigung der Mitgliedschaft endet auch Fürsorgeansprüche.Wenig LeserWas passiert beim Tod eines Urhebers?
Wenn ein Urheber:in verstirbt, läuft die Schutzdauer der geschaffenen Werke in der Schweiz noch 70 Jahre nach dem Tod weiter. Der Verwertungsvertrag geht mit dem Tod gemäss den erbrechtlichen Bestimmungen auf die Rechtsnachfolger über. ProLitteris zahlt solange möglich an die bekannte Bankverbindung des verstorbenen Urhebers:in aus. Wenn das nicht oder nicht mehr möglich ist, wird ein Sperrcode gesetzt und es werden während 10 Jahren Vergütungen in Rückstellungen aufgehoben, bis die RechtsnaWenig Leser
Wie kann ich mich als Direktmelder registrieren?
Bitte befolgen Sie die folgenden Schritte: Portalseite aufrufen: https://portal.prolitteris.ch/ Konto eröffnen (Login) Neuer Antrag als Urheber eröffnen und ausfüllen: UID-Nummer (nicht erforderlichWenig LeserSind meine Online-Werke richtig gemeldet?
Soweit Sie als Urheber:in einen Vertrag mit ProLitteris abgeschlossen haben und der Verlag Ihre Member-ID korrekt gemeldet hat, müssen Sie nichts vorkehren. Ist aber dem Verlag Ihre Member-ID nicht bekannt oder meldet er sie nicht, so meldet er nur Ihren Vor- und Nachnamen. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Member-ID zu einer Verlagsmeldung hinzuzufügen. Loggen Sie sich bei OMS ein. Wählen Sie den Punkt „Verteilung Online“. Sie gelangen automWenig LeserNeue Verwertungsbedingungen ab 2025
Ab 2025 gelten bei ProLitteris neue Verwertungsbedingungen (VB) Was ändert sich mit den neuen Verwertungsbedingungen? Ziff. 4.5 VB: Deutschen Unternehmen wird erlaubt, ihre wissenschaftlichen Texte für das Training von internen KI-Systemen zu nutzen, wenn man unter «Rechte» keine Ausnahme für die VG Wort Copyright Lizenz ankreuzt. Für die Nutzung gibt es eine Vergütung. Ziff 8.5 neu VB: Von KI geschaffene Inhalte darf man nicht melden. Muss ich etwas tun, wenn ich möchte dass meineWenig LeserWann ist die nächste Meldefrist?
Die Meldefrist der Werke für die Verteilung Print und Broadcast ist der 31. Januar für Werke, die bis 31. Dezember des Vorjahres erschienen sind, und die Ausschüttung der Vergütungen erfolgt im darauffolgenden Herbst. Rückwirkende Meldungen sind leider nicht möglich. Gerne können Sie die erwähnten Werke in unserem Online-Meldesystem auf Ihre Werkliste erfassen und für die verbleibenden Jahre (soweit die Verteilklasse es zulässt) seit Erscheinen melden. Die Frist ist in zwei Schritten für dWenig LeserWas ist der Unterschied zwischen Audio- und Broadcast-Verteilung?
Die Vergütungen für Urheber und Verlage, deren Texte von Sendeunternehmen genutzt werden setzt sich zusammen aus Lizenzzahlungen der SRG und der privaten Sendeunternehmen («Verteilung Audio») und aus gesetzlichen Vergütungen («Verteilung Broadcast»). Die Verteilungen unterscheiden sich im Anwendungsbereich, in der Zulassung von Werken, in der Höhe der Vergütungen und im Typ der Kollektivverwertung. Um die Vergütung Broadcast zu erhalten, müssen Sie die Sendung in unserem Meldeportal (https:/Wenig LeserMuss ich alle Artikel melden, die in regionalen Ausgaben erschienen sind?
Beispiel: Eine Redaktorin hat einen Artikel geschrieben, der im Tagblatt, in der Luzernen Zeitung und in der Fricktaler Ausgabe der Aargauer Zeitung erscheint. Muss sie diesen Artikel dreimal pro Ausgabetitel an Prolitteris melden oder nur einmal? Ist ein Beitrag von Ihnen in mehreren Regionalausgaben erschienen, die zu einer Gesamtausgabe gehören, wählen Sie im Portal bitte diese GES an und erfassen den Beitrag einmal, nicht mehrmals auf die einzelnen Regionalausgaben. Sind es eigenständige BlWenig LeserKann ich meine Beiträge, die während meiner Tätigkeit für meinen Arbeitgeber geschrieben werden, nicht mehr bei Prolitteris melden?
Autorinnen, Erben und Verlage können mit ProLitteris einen Vertrag abschliessen und an den Verteilungen teilnehmen. Da die Urheberrechte aber übertragbar sind ( z.B. an den Arbeitgeber oder den Auftraggeber) kann es weitere Berechtigte geben. Diese können ihre Ansprüche aber nicht direkt gegenüber ProLitteris geltend machen bzw. einen Vertrag abschliessen und an den Verteilungen teilnehmen. Grundsätzlich ist eine Abtretung der Rechte an den Arbeitgeber aber zulässig. Wurde bezüglich der gesetzlWenig LeserWie viele von meinen gemeldeten Online-Werken sind vergütungsberechtigt?
Sie nehmen an der Verteilung Online teil? Ihre Meldungen erscheinen auf der Liste der vergütungsberechtigten Werke, wenn diese für das aktuelle Bearbeitungsjahr verteilungsrelevant (mind. 500 Visits in der CH) sind und Sie mit Ihrer ProLitteris-Member-ID verlinkt wurden. Um dies zu überprüfen, loggen Sie sich bei OMS ein und klicken Sie auf "Verteilung Online". In der oberen Menüleiste wählen Sie "Vergütungsberechtigte Werke". Unter "Suchergebnis" findenWenig LeserSind auf die Vergütungen der Verwertungsgesellschaften AHV-Abgaben zu zahlen?
Die Frage, ob auf die Vergütungen der Verwertungsgesellschaften AHV-Abgaben zu zahlen sind, kann von den Ausgleichskassen je nach Person und Vergütung unterschiedlich beantwortet werden. Die Vergütungen der Verwertungsgesellschaften beruhen auf Vermögenswerten (geistiges Eigentum) und setzen in der Regel keine eigene Verwertungstätigkeit der Rechteinhaber voraus. Soweit uns bekannt ist, gehen die Ausgleichskassen des Kantons Zürich von einer Sozialabgabepflicht aus. Die VerwertungsgesellschaWenig LeserKann ich Doppelmitglied bei ProLitteris und einer anderen Verwertungsgesellschaft im Textbereich sein?
In folgenden Situationen brauchen Sie keine 2 Verträge: Als ProLitteris Mitglied haben Sie die Möglichkeit Bücher und Artikel (Deutsch und English) in den Bereichen Wissenschaft und Sachliteratur bei der VG Wort / Literar Mechana nach deren Regeln und Terminen ohne Vertrag zu melden. Umgekehrt können Sie als VG-Wort / Literar Mechana Mitglied IhreWenig LeserWann erfolgt die Verteilung?
Die Hauptverteilung von ProLitteris findet im Herbst statt. Sie besteht aus den Verteilungen Print, Online und Broadcast.Wenig Leser