Artikel über: Autoren, Künstler, VerlageFristen für AusnahmenAusnahmen müssen jeweils bis zum 30.09. im Portal erklärt werden, damit sie per 01.01. des Folgejahres wirksam sind. Erklärungen ohne Einhaltung dieser Form und Frist können leider nicht berücksichtigt werden.Aktualisiert am: 07/12/2024