Was ist ein Medienspiegel?
Unter einem Medienspiegel wird eine Zusammenstellung von Papierkopien und/oder Digitalkopien von aktuellen Beiträgen (Artikel, Bilder, Ausschnitte von Radio- und Fernsehbeiträgen, Abschriften solcher Beiträge und anderer urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen) aus Print-, Online- oder anderen Medien zu mindestens einem Begriff bzw. einer Person verstanden, welche gestützt auf Art. 19 URG hergestellt und periodisch oder kontinuierlich verbreitet und/oder zugestellt wird (Push- oder PulPopulärIch möchte ein Bild oder ein anderes Werk nutzen, finde aber den Urheber nicht.
Ich möchte ein Bild oder Foto oder ein anderes Werk (Filme, Audios, Bücher, Zeitschriften…) nutzen, finde aber die Urheberin oder den Fotografen nicht. ProLitteris kann Lizenzen für sog. verwaiste Werke aus Beständen von Gedächtnisinstitutionen erteilen. Ein Werk ist verwaist, wenn ein- oder mehrere Rechteinhaber nicht bekannt oder auffindbar sind. Voraussetzung ist eine erfolglose Recherche nach einer Checkliste. Weitere InforWenig LeserDer Gemeinsame Tarif 8 (GT 8) einfach erklärt
Was ist der Gemeinsame Tarif 8? Der Gemeinsame Tarif 8 (GT 8 ) regelt die Vergütung für das Vervielfältigen, Verbreiten und Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken zum Zweck der internen Information und Dokumentation. Er gilt für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Wer verwaltet den Tarif? ProLitteris ist die zuständige Verwertungsgesellschaft und vertritt auch SUISA, SUISSIMAGE, SSA und SWISSPERFORM. Für wen gilt der Tarif? Unternehmen aller Art ÖffWenig LeserWas muss ich tun, wenn ich ein Bild nutzen möchte?
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Anfrage hier, ob die Rechte des betroffenen Urhebers von ProLitteris verwertet werden Wenn ja, schicken Sie bitte eine Lizenzanfrage via Formular mit allen Angaben zur Nutzung Wenn wir die Rechte aWenig LeserWas sind die Grundlagen der gesetzlichen Vergütungen?
Die Grundlage betreffend der Vergütungen finden Sie im Schweizerische Urheberrechtsgesetz. Konkret geht es um die Erlaubnis zum Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation ( Art. 19 Abs. 1 lit. c URG), an die eine Pflicht zur Bezahlung einer Vergütung geknüpft ist ( Art. 20 Abs. 2 URGWenig LeserAufforderung oder Nachfrist zur Einreichung des Meldeformulars. Warum werde ich angeschrieben? Was tun?
Warum erhalte ich dieses Schreiben von ProLitteris? Warum soll ich der ProLitteris die notwendigen Daten meiner Organisation melden?Populär