Zusatz Künstliche Intelligenz (KI) bei der VG Wort Copyright Lizenz
1. Was ist die VG Wort Copyright Lizenz und ihr Zusatz Künstliche Intelligenz (KI)?
a. Grundlizenz
Diese Lizenz hat einen engen Anwendungsbereich und betrifft nicht die Erteilung einer Lizenz an Anbieter von allgemein verfügbaren Systemen generativer KI wie OpenAI/Chat-GPT oder DALL-E.
Nutzer wie Grossunternehmen oder Behörden wie das Europäische Patentamt mit Hauptsitz in Deutschland dürfen zu den lizenzierten Inhalten analoge und digitale Kopien vornehmen, diese intern und in standortübergreifenden Intranets weltweit speichern und zugänglich machen und in eng definierten Situationen wie Einreichungen von Patentgesuchen oder unternehmensübergreifenden Projekten auch mit externen Personen teilen.
Betroffene Inhalte sind aktuell Zeitschriften und Bücher aus dem Bereich Wissenschaft/Sach-/Fachtexte. Die Lizenz wird aber kontinuierlich ausgebaut, so dass auch Inhalte aus dem Bereich News oder eines Tages auch Bilder und Illustrationen dazukommen können. Es werden nur die Rechte, nicht der Zugang zu den Inhalten selbst vermittelt.
Reguläre Abonnements wissenschaftlicher Zeitschriften oder der Kauf von Büchern werden auf keinen Fall durch die Lizenz ersetzt.
b. KI-Zusatz
aa. Rahmenbedingungen
Neu kommt hinzu, dass die Inhalte auch für das Training von internen KI-Systemen verwendet werden dürfen. Dazu gehören Vorbereitungen wie das Abspeichern, Formatänderungen oder Indexierungen von Inhalt und Metadaten. Ausserdem darf der Output interner KI-Systeme gespeichert und in eng definierten Situationen, nicht generell, nach aussen verwendet werden.
Die Lizenz wird den Nutzern jährlich zur Verlängerung angeboten.
Ausserdem sind für Nutzer der Lizenz nach Beendigung des Lizenzvertrags gewisse Anschlussnutzungen mit einer “post-termination-license” möglich.
bb. Mögliche Anwendungsfälle
Praktisch gesehen sind z.B. folgende Nutzungen denkbar: KI-gestützte Literaturrecherchen, Zusammenfassungen oder Ermittlungen von Trends z.B. in Forschungsliteratur, Patenten oder Daten wissenschaftlicher Experimente, Suchfunktionen, personalisierte Empfehlungen, Entnahmen von Informationen sowie Visualisierung von Texten. Die KI-gestützte Erstellung von Inhalten für externe Kunden generell sind nicht gestattet.
2. Betrifft die VG Wort Copyright Lizenz und ihr Zusatz Künstliche Intelligenz (KI) auch das Training und den Output von allgemein verfügbaren Systemen generativer KI wie Chat-GPT oder DALL-E?
Der KI- Zusatz erlaubt nur das Trainieren eigener Chatbots oder das Erstellen eigener interner Datenbanken innerhalb des Unternehmens sowie die Speicherung des Outputs dieser eigenen Systeme generativer KI. Die Lizenz ist also keine Lizenz an allgemein verfügbare Dienste und Systeme generativer KI wie z.B. an OpenAI für Chat-GPT für das Training. In den Lizenzbedingungen von Rights Direct an die nutzenden Unternehmen gibt es aber eine Klausel, die allgemein verfügbare Dienste generativer KI in einer ganz speziellen Situation indirekt betrifft: Für den Fall, dass Werke von Verlagen, die an der KI-Lizenz von Rights Direct/VG WORT teilnehmen, beim Training von allgemein verfügbaren Diensten generativer KI wie Chat-GPT verwendet wurden, und der Nutzer der VG WORT Digital Copyright Lizenz (z.B. ein Pharmaunternehmen) intern Chat-GPT verwendet, haftet dieses Pharmaunternehmen dem Verlag gegenüber für dieses vorangegangene Training urheberrechtlich nicht (Haftungsverzicht). Das bedeutet aber nicht, dass die VG WORT Digital Copyright Lizenz eine Nutzungserlaubnis an OpenAI/ChatGPT enthält.
3. Dürfen Verlage und Autorinnen und Autoren wegen des KI-Zusatz der VG WORT Digital Copyright Lizenz selbst nicht mehr Lizenzen für KI-Training abschliessen?
Doch, die Lizenz erlaubt Verlagen und Autorinnen und Autoren, weiterhin selbst im Bereich KI zu lizenzieren. Ausserdem ist die KI-Lizenz von Rights Direct/VG WORT nur anwendbar, wenn die Rechte nicht schon vom Rechteinhaber selbst oder über einen Dritten eingeräumt wurden.
4. Was muss ich tun, wenn ich den Zusatz Künstliche Intelligenz zur VG WORT Digital Copyright Lizenz nicht möchte?
In diesem Fall kann jede Rechteinhaberin und jeder Rechteinhaber bis 30.09.2024 im ProLitteris-Portal unter der Rubrik "Rechte" eine Ausnahme für diese Lizenz ankreuzen. Eine Rechteübertragung an ProLitteris dafür gibt es somit nicht mehr ab 01.01.2025.
5. Was muss ich tun, wenn ich die bisherige VG Wort Digital Copyright Lizenz gerne möchte, aber den KI-Zusatz nicht?
Aus Gründen einer effizienten Verwaltung bieten wir diese Lizenz nur als Paket an, d.h. Lizenz und KI-Zusatz sind nicht zu trennen. Es kann also im ProLitteris-Portal unter der Rubrik "Rechte" eine Rechteübertragung nur für die gesamte Lizenz mit KI-Zusatz ab 01.01.2025 angewählt werden. Alternativ übertragen Sie ihre Rechte nicht und machen für die gesamte VG WORT Digital Copyright Lizenz inklusive KI-Zusatz eine Ausnahme im Portal.
6. Wieviel Geld kann ich von dieser Lizenz erwarten?
ProLitteris erhält aus Deutschland eine Pauschalsumme, die in die Hauptverteilung fliessen wird. Wir rechnen mit mehreren 10'000 CHF pro Jahr und informieren regelmässig im Geschäftsbericht über Eingänge von Vergütungen.
7. Wo kann ich Details über die VG Wort Digital Copyright Lizenz finden?
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rightsdirect.com/de/losungen-vg-wort-digital-copyright-lizenz/, https://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/digitale-lizenz-unternehmen/behoerden.html, oder im Wahrnehmungsvertrag der VG Wort unter https://www.vgwort.de/dokumente/wahrnehmungsvertrag.html, Ziffern 36 und 37 (Stand Sommer 2024).
a. Grundlizenz
Diese Lizenz hat einen engen Anwendungsbereich und betrifft nicht die Erteilung einer Lizenz an Anbieter von allgemein verfügbaren Systemen generativer KI wie OpenAI/Chat-GPT oder DALL-E.
Nutzer wie Grossunternehmen oder Behörden wie das Europäische Patentamt mit Hauptsitz in Deutschland dürfen zu den lizenzierten Inhalten analoge und digitale Kopien vornehmen, diese intern und in standortübergreifenden Intranets weltweit speichern und zugänglich machen und in eng definierten Situationen wie Einreichungen von Patentgesuchen oder unternehmensübergreifenden Projekten auch mit externen Personen teilen.
Betroffene Inhalte sind aktuell Zeitschriften und Bücher aus dem Bereich Wissenschaft/Sach-/Fachtexte. Die Lizenz wird aber kontinuierlich ausgebaut, so dass auch Inhalte aus dem Bereich News oder eines Tages auch Bilder und Illustrationen dazukommen können. Es werden nur die Rechte, nicht der Zugang zu den Inhalten selbst vermittelt.
Reguläre Abonnements wissenschaftlicher Zeitschriften oder der Kauf von Büchern werden auf keinen Fall durch die Lizenz ersetzt.
b. KI-Zusatz
aa. Rahmenbedingungen
Neu kommt hinzu, dass die Inhalte auch für das Training von internen KI-Systemen verwendet werden dürfen. Dazu gehören Vorbereitungen wie das Abspeichern, Formatänderungen oder Indexierungen von Inhalt und Metadaten. Ausserdem darf der Output interner KI-Systeme gespeichert und in eng definierten Situationen, nicht generell, nach aussen verwendet werden.
Die Lizenz wird den Nutzern jährlich zur Verlängerung angeboten.
Ausserdem sind für Nutzer der Lizenz nach Beendigung des Lizenzvertrags gewisse Anschlussnutzungen mit einer “post-termination-license” möglich.
bb. Mögliche Anwendungsfälle
Praktisch gesehen sind z.B. folgende Nutzungen denkbar: KI-gestützte Literaturrecherchen, Zusammenfassungen oder Ermittlungen von Trends z.B. in Forschungsliteratur, Patenten oder Daten wissenschaftlicher Experimente, Suchfunktionen, personalisierte Empfehlungen, Entnahmen von Informationen sowie Visualisierung von Texten. Die KI-gestützte Erstellung von Inhalten für externe Kunden generell sind nicht gestattet.
2. Betrifft die VG Wort Copyright Lizenz und ihr Zusatz Künstliche Intelligenz (KI) auch das Training und den Output von allgemein verfügbaren Systemen generativer KI wie Chat-GPT oder DALL-E?
Der KI- Zusatz erlaubt nur das Trainieren eigener Chatbots oder das Erstellen eigener interner Datenbanken innerhalb des Unternehmens sowie die Speicherung des Outputs dieser eigenen Systeme generativer KI. Die Lizenz ist also keine Lizenz an allgemein verfügbare Dienste und Systeme generativer KI wie z.B. an OpenAI für Chat-GPT für das Training. In den Lizenzbedingungen von Rights Direct an die nutzenden Unternehmen gibt es aber eine Klausel, die allgemein verfügbare Dienste generativer KI in einer ganz speziellen Situation indirekt betrifft: Für den Fall, dass Werke von Verlagen, die an der KI-Lizenz von Rights Direct/VG WORT teilnehmen, beim Training von allgemein verfügbaren Diensten generativer KI wie Chat-GPT verwendet wurden, und der Nutzer der VG WORT Digital Copyright Lizenz (z.B. ein Pharmaunternehmen) intern Chat-GPT verwendet, haftet dieses Pharmaunternehmen dem Verlag gegenüber für dieses vorangegangene Training urheberrechtlich nicht (Haftungsverzicht). Das bedeutet aber nicht, dass die VG WORT Digital Copyright Lizenz eine Nutzungserlaubnis an OpenAI/ChatGPT enthält.
3. Dürfen Verlage und Autorinnen und Autoren wegen des KI-Zusatz der VG WORT Digital Copyright Lizenz selbst nicht mehr Lizenzen für KI-Training abschliessen?
Doch, die Lizenz erlaubt Verlagen und Autorinnen und Autoren, weiterhin selbst im Bereich KI zu lizenzieren. Ausserdem ist die KI-Lizenz von Rights Direct/VG WORT nur anwendbar, wenn die Rechte nicht schon vom Rechteinhaber selbst oder über einen Dritten eingeräumt wurden.
4. Was muss ich tun, wenn ich den Zusatz Künstliche Intelligenz zur VG WORT Digital Copyright Lizenz nicht möchte?
In diesem Fall kann jede Rechteinhaberin und jeder Rechteinhaber bis 30.09.2024 im ProLitteris-Portal unter der Rubrik "Rechte" eine Ausnahme für diese Lizenz ankreuzen. Eine Rechteübertragung an ProLitteris dafür gibt es somit nicht mehr ab 01.01.2025.
5. Was muss ich tun, wenn ich die bisherige VG Wort Digital Copyright Lizenz gerne möchte, aber den KI-Zusatz nicht?
Aus Gründen einer effizienten Verwaltung bieten wir diese Lizenz nur als Paket an, d.h. Lizenz und KI-Zusatz sind nicht zu trennen. Es kann also im ProLitteris-Portal unter der Rubrik "Rechte" eine Rechteübertragung nur für die gesamte Lizenz mit KI-Zusatz ab 01.01.2025 angewählt werden. Alternativ übertragen Sie ihre Rechte nicht und machen für die gesamte VG WORT Digital Copyright Lizenz inklusive KI-Zusatz eine Ausnahme im Portal.
6. Wieviel Geld kann ich von dieser Lizenz erwarten?
ProLitteris erhält aus Deutschland eine Pauschalsumme, die in die Hauptverteilung fliessen wird. Wir rechnen mit mehreren 10'000 CHF pro Jahr und informieren regelmässig im Geschäftsbericht über Eingänge von Vergütungen.
7. Wo kann ich Details über die VG Wort Digital Copyright Lizenz finden?
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rightsdirect.com/de/losungen-vg-wort-digital-copyright-lizenz/, https://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/digitale-lizenz-unternehmen/behoerden.html, oder im Wahrnehmungsvertrag der VG Wort unter https://www.vgwort.de/dokumente/wahrnehmungsvertrag.html, Ziffern 36 und 37 (Stand Sommer 2024).
Aktualisiert am: 31/10/2024
Danke!