Wie können Gedächtnisinstitutionen ihren Bestand lizenzfrei zeigen?
Öffentliche sowie öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive dürfen kurze Auszüge der Werke aus ihrem Bestand durch Gesetz und ohne vertragliche Lizenz und Vergütung wiedergeben.
Ziel ist die Aufmerksamkeit potenzieller Nutzer und Besucher zu bedienen und Zugang zu Wissen und Kultur zu fördern. Für die Befriedigung des Unterhaltungs- und Informationsbedürfnisses zum Werkinhalt oder die kommerzielle Weiternutzung steht die normale Lizenzierung zur Verfügung.
Das Verzeichnis kann physisch oder digital sein und erfasst jedes öffentliche Informationsangebot über die Bestände wie auch einen Katalogverbund. Einzelne Werke, die nicht öffentlich zugänglich sind, während andere Teile des Bestandes öffentlich zugänglich sind, dürfen ebenfalls gezeigt werden.
Die gesetzliche Erlaubnis gilt nicht für Privatsammlungen, Galerien oder Auktionshäuser oder Ausstellungen mit Zutritt nur auf Einladung. Eine Einschreibung oder Erhebung einer Benutzungsgebühr oder eines Eintrittspreises verhindern nicht die öffentliche Zugänglichkeit, solange die Bedingungen von der Öffentlichkeit realistischerweise erfüllt werden können.
Um die normale Auswertung im Bereich der bildenden Kunst und Fotografie nicht zu beeinträchtigen, ist die Gesamtansicht nur als kleinformatiges Bild mit geringer Auflösung erlaubt. Für ProLitteris liegt die Grenze im Digitalen bei 256 Pixel und 150 DPI. Darüber hinaus muss lizenziert werden, wobei über Verträge mit Gedächtnisinstitutionen Rabatte möglich sind.
Die Wiedergabe digitaler Inhalte ist auf die Abrufbarkeit in der Schweiz beschränkt, während die Abrufbarkeit im Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes erlaubt werden muss oder gegebenenfalls durch Geoblocking zu verhindern ist.
Für das Territorium Deutschland bietet die VG Bild-Kunst für Online-Bestandspräsentationen einen eigenen Tarif (https://www.bildkunst.de/service/tarife/tarife).
Ziel ist die Aufmerksamkeit potenzieller Nutzer und Besucher zu bedienen und Zugang zu Wissen und Kultur zu fördern. Für die Befriedigung des Unterhaltungs- und Informationsbedürfnisses zum Werkinhalt oder die kommerzielle Weiternutzung steht die normale Lizenzierung zur Verfügung.
Das Verzeichnis kann physisch oder digital sein und erfasst jedes öffentliche Informationsangebot über die Bestände wie auch einen Katalogverbund. Einzelne Werke, die nicht öffentlich zugänglich sind, während andere Teile des Bestandes öffentlich zugänglich sind, dürfen ebenfalls gezeigt werden.
Die gesetzliche Erlaubnis gilt nicht für Privatsammlungen, Galerien oder Auktionshäuser oder Ausstellungen mit Zutritt nur auf Einladung. Eine Einschreibung oder Erhebung einer Benutzungsgebühr oder eines Eintrittspreises verhindern nicht die öffentliche Zugänglichkeit, solange die Bedingungen von der Öffentlichkeit realistischerweise erfüllt werden können.
Um die normale Auswertung im Bereich der bildenden Kunst und Fotografie nicht zu beeinträchtigen, ist die Gesamtansicht nur als kleinformatiges Bild mit geringer Auflösung erlaubt. Für ProLitteris liegt die Grenze im Digitalen bei 256 Pixel und 150 DPI. Darüber hinaus muss lizenziert werden, wobei über Verträge mit Gedächtnisinstitutionen Rabatte möglich sind.
Die Wiedergabe digitaler Inhalte ist auf die Abrufbarkeit in der Schweiz beschränkt, während die Abrufbarkeit im Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes erlaubt werden muss oder gegebenenfalls durch Geoblocking zu verhindern ist.
Für das Territorium Deutschland bietet die VG Bild-Kunst für Online-Bestandspräsentationen einen eigenen Tarif (https://www.bildkunst.de/service/tarife/tarife).
Aktualisiert am: 11/10/2024
Danke!