Wie kann ich mein Werk schützen?
Eine Verwertungsgesellschaft wie ProLitteris erteilt keinen Urheberrechtsschutz. Sofern ein Werk (d.h. unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, eine geistige Schöpfung der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter hat) vorliegt, ist dieses bereits mit seiner Erschaffung urheberrechtlich geschützt und bedarf keiner weiteren diesbezüglichen Massnahme (Art. 29 URG). Eine Werkregistrierung ist im schweizerischen Urheberrecht nicht vorgesehen und eine Hinterlegung nicht notwendig.
https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-schuetzen.html
Aus Beweisgründen ist es empfehlenswert, eine Kopie der Werke eingeschrieben an sich selber zu schicken und den Umschlag verschlossen aufzubewahren, bevor die Werke Dritten – z.B. einem Verlag - zugänglich gemacht werden. Diese Massnahme hat jedoch keinen Einfluss auf den Schutz. Sie dient allein zu Beweiszwecken im Falle einer späteren Urheberrechtsverletzung und macht nur dann Sinn, wenn das Werk noch nicht veröffentlicht ist.
Um Personen die Nachvollziehbarkeit Ihrer Urheberschaft und der Schutzdauer Ihrer Werke zu erleichtern, können Sie jedes Werke mit dem Vermerk "© Vorname, Name, Ort + Datum" versehen.
https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-schuetzen.html
Aus Beweisgründen ist es empfehlenswert, eine Kopie der Werke eingeschrieben an sich selber zu schicken und den Umschlag verschlossen aufzubewahren, bevor die Werke Dritten – z.B. einem Verlag - zugänglich gemacht werden. Diese Massnahme hat jedoch keinen Einfluss auf den Schutz. Sie dient allein zu Beweiszwecken im Falle einer späteren Urheberrechtsverletzung und macht nur dann Sinn, wenn das Werk noch nicht veröffentlicht ist.
Um Personen die Nachvollziehbarkeit Ihrer Urheberschaft und der Schutzdauer Ihrer Werke zu erleichtern, können Sie jedes Werke mit dem Vermerk "© Vorname, Name, Ort + Datum" versehen.
Aktualisiert am: 07/12/2024
Danke!