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Welche Texte oder Bilder oder Nutzungen kann ich bei ProLitteris melden, wenn KI beteiligt ist?

Texte und Bilder für die Verteilungen Print, Online und Broadcast oder Nutzungen von Werken in den Bereichen Art und Audio können nur gemeldet werden, wenn sie urheberrechtlich geschützt sind. Das setzt menschengeschaffene geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter voraus. Hilfsmittel wie Stifte, Farbe, Papier oder Kamera haben schon bisher die Urhebereigenschaft nicht verhindert. Genauso bleibt ein Text oder eine Übersetzung eine menschliche geistige Schöpfung, wenn sie zwar als KI-Text entworfen, aber durch eine sehr spezifische Instruktion geprägt oder nach Generierung inhaltlich und sprachlich wesentlich überarbeitet und umformuliert werden. Dasselbe gilt bei einem Bild, das auf einer sehr spezifischen menschlichen Instruktion basiert oder im Nachhinein wesentlich durch Menschen verändert wird. Der Urheberrechtsschutz ist sehr fraglich, wenn ein Prompt sehr knapp und allgemein formuliert wird und die KI das Ergebnis inhaltlich und sprachlich im wesentlichen autonom generiert oder wenn der Output ohne Veränderungen direkt übernommen wird. ProLitteris wird Meldungen überprüfen und von der Verteilung ausschliessen, damit sie nicht unberechtigt und zulasten menschlicher Kreationen anderer Personen Vergütungen erhalten.

Aktualisiert am: 31/10/2024

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