Was tut ProLitteris zum Thema Künstliche Intelligenz (KI)?
Wie die anderen Verwertungsgesellschaften beobachtet ProLitteris technologische Entwicklungen und Diskussionen zu deren rechtlicher Einordnung sehr aufmerksam.
Zum Training von Künstlicher Intelligenz hat ProLitteris wie auch andere Institutionen aus dem Kulturbereich ein Opting-Out erklärt. Danach dürfen in den Bereichen Art und Audio die Werke der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber von ProLitteris nicht ohne Lizenz für Trainingszwecke verwendet werden. Diese Erklärung hat ihre Grundlage in der Text-und Data-Mining-Bestimmung der EU, soll aber für Trainingsprozesse weltweit gelten. Dieser Hinweis wirkt wie ein Stopp-Schild. Die Einhaltung international ist zu beobachten und nicht einfach zu kontrollieren. Für die anderen Bereiche wie stehender Text oder Bilder und Fotografien ausserhalb von Kunstwerken fehlt ProLitteris aktuell das Mandat für eine solche Erklärung. Falls eine solche Erklärung sich in der Praxis bewährt, kann ein solches Mandat auch für stehenden Text (Fiction und Non-Fiction) eingeholt werden.
Im Bereich des Outputs generativer KI stellt ProLitteris mit einer neuen Klausel in den Verwertungsbedingungen klar, dass nur urheberrechtlich geschützte Werke gemeldet werden und an den Verteilungen teilnehmen können. Rein durch die Künstliche Intelligenz geschaffene Inhalte dürfen somit nicht gemeldet werden. Sofern Künstliche Intelligenz als Werkzeug benutzt wird oder der Output noch wesentlich durch einen Menschen editiert und angepasst wird, liegt ein urheberrechtlich geschütztes und bei ProLitteris meldbares Werk vor.
Ausserdem beteiligt sich ProLitteris mit ihrem Repertoire im Bereich Text an der VG Wort Digital Copyright Lizenz.
Zum Training von Künstlicher Intelligenz hat ProLitteris wie auch andere Institutionen aus dem Kulturbereich ein Opting-Out erklärt. Danach dürfen in den Bereichen Art und Audio die Werke der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber von ProLitteris nicht ohne Lizenz für Trainingszwecke verwendet werden. Diese Erklärung hat ihre Grundlage in der Text-und Data-Mining-Bestimmung der EU, soll aber für Trainingsprozesse weltweit gelten. Dieser Hinweis wirkt wie ein Stopp-Schild. Die Einhaltung international ist zu beobachten und nicht einfach zu kontrollieren. Für die anderen Bereiche wie stehender Text oder Bilder und Fotografien ausserhalb von Kunstwerken fehlt ProLitteris aktuell das Mandat für eine solche Erklärung. Falls eine solche Erklärung sich in der Praxis bewährt, kann ein solches Mandat auch für stehenden Text (Fiction und Non-Fiction) eingeholt werden.
Im Bereich des Outputs generativer KI stellt ProLitteris mit einer neuen Klausel in den Verwertungsbedingungen klar, dass nur urheberrechtlich geschützte Werke gemeldet werden und an den Verteilungen teilnehmen können. Rein durch die Künstliche Intelligenz geschaffene Inhalte dürfen somit nicht gemeldet werden. Sofern Künstliche Intelligenz als Werkzeug benutzt wird oder der Output noch wesentlich durch einen Menschen editiert und angepasst wird, liegt ein urheberrechtlich geschütztes und bei ProLitteris meldbares Werk vor.
Ausserdem beteiligt sich ProLitteris mit ihrem Repertoire im Bereich Text an der VG Wort Digital Copyright Lizenz.
Aktualisiert am: 11/10/2024
Danke!