Was passiert beim Tod eines Urhebers?
Wenn ein Urheber:in verstirbt, läuft die Schutzdauer der geschaffenen Werke in der Schweiz noch 70 Jahre nach dem Tod weiter. Der Verwertungsvertrag geht mit dem Tod gemäss den erbrechtlichen Bestimmungen auf die Rechtsnachfolger über. ProLitteris zahlt solange möglich an die bekannte Bankverbindung des verstorbenen Urhebers:in aus. Wenn das nicht oder nicht mehr möglich ist, wird ein Sperrcode gesetzt und es werden während 10 Jahren Vergütungen in Rückstellungen aufgehoben, bis die Rechtsnachfolge geklärt ist. ProLitteris ist nicht verpflichtet nach Erben zu suchen, sondern reagiert auf Initiative der Erben, um einen neuen Vertrag abzuschliessen. Dieser löst den Vertrag des verstorbenen Urhebers:in nahtlos ab.
Die Erben bestimmen einen gemeinsamen Erbenvertreter, der Vertragspartei in der Beziehung zu ProLitteris und alleiniger Ansprechpartner für Lizenzen und Vergütungen wird. Es wird empfohlen, die nächste Generation anstatt den Lebenspartner der verstorbenen Person als Vertreter einzusetzen. Wenn sich die Erben nicht auf einen gemeinsamen Vertreter einigen können, kann ein Vertrauensanwalt eingesetzt oder der Vertrag mit ProLitteris gekündigt werden. Bitte kontaktieren Sie rasch den Kundendienst in solchen Fällen.
Die Erben bestimmen einen gemeinsamen Erbenvertreter, der Vertragspartei in der Beziehung zu ProLitteris und alleiniger Ansprechpartner für Lizenzen und Vergütungen wird. Es wird empfohlen, die nächste Generation anstatt den Lebenspartner der verstorbenen Person als Vertreter einzusetzen. Wenn sich die Erben nicht auf einen gemeinsamen Vertreter einigen können, kann ein Vertrauensanwalt eingesetzt oder der Vertrag mit ProLitteris gekündigt werden. Bitte kontaktieren Sie rasch den Kundendienst in solchen Fällen.
Aktualisiert am: 31/10/2024
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