Was muss ich tun, wenn ich ein Bild nutzen möchte?
Wenn Sie ein Bild nutzen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung, entweder direkt vom Rechteinhaber oder von ProLitteris, wenn er in der Schweiz von uns vertreten wird.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Anfrage hier, ob die Rechte des betroffenen Urhebers von ProLitteris verwertet werden
Wenn ja, schicken Sie bitte eine Lizenzanfrage via Formular mit allen Angaben zur Nutzung
Wenn wir die Rechte am Werk vom Künstler nicht verwerten, können wir die von Ihnen gewünschte Nutzung nicht lizenzieren. In diesem Fall müssen Sie die Rechteinhaber selbst ausfindig machen, um die erforderliche Genehmigung einzuholen. Wenn Sie nicht fündig werden, empfehlen wir, dass Sie bei Ausstellungshäusern, die kürzlich Werke des betroffenen Künstlers präsentiert haben (Galerien, Auktionshäuser o.Ä.), oder bei Verlagen nachfragen, die kürzlich Werke in einer Publikation abgedruckt haben. Diese mussten dafür ja auch Bewilligungen einholen und die gleichen Abklärungen treffen.
Wenn Sie ein Bild oder Foto verwenden möchten, finden aber die Urheberin oder den Fotografen nicht, kann ProLitteris sog. verwaiste Werke aus Beständen von Gedächtnisinstitutionen erteilen.
Ein Werk ist verwaist, wenn ein- oder mehrere Rechteinhaber nicht bekannt oder auffindbar sind. Voraussetzung ist eine erfolglose Recherche nach einer Checkliste.
Weitere Informationen über die Lizenz finden Sie hier.
Falls der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, ist das Bild «domaine public», frei von Rechten und darf frei verwendet werden.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Anfrage hier, ob die Rechte des betroffenen Urhebers von ProLitteris verwertet werden
Wenn ja, schicken Sie bitte eine Lizenzanfrage via Formular mit allen Angaben zur Nutzung
Wenn wir die Rechte am Werk vom Künstler nicht verwerten, können wir die von Ihnen gewünschte Nutzung nicht lizenzieren. In diesem Fall müssen Sie die Rechteinhaber selbst ausfindig machen, um die erforderliche Genehmigung einzuholen. Wenn Sie nicht fündig werden, empfehlen wir, dass Sie bei Ausstellungshäusern, die kürzlich Werke des betroffenen Künstlers präsentiert haben (Galerien, Auktionshäuser o.Ä.), oder bei Verlagen nachfragen, die kürzlich Werke in einer Publikation abgedruckt haben. Diese mussten dafür ja auch Bewilligungen einholen und die gleichen Abklärungen treffen.
Wenn Sie ein Bild oder Foto verwenden möchten, finden aber die Urheberin oder den Fotografen nicht, kann ProLitteris sog. verwaiste Werke aus Beständen von Gedächtnisinstitutionen erteilen.
Ein Werk ist verwaist, wenn ein- oder mehrere Rechteinhaber nicht bekannt oder auffindbar sind. Voraussetzung ist eine erfolglose Recherche nach einer Checkliste.
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Falls der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, ist das Bild «domaine public», frei von Rechten und darf frei verwendet werden.
Aktualisiert am: 07/12/2024
Danke!