Was ist der Unterschied zwischen Audioverteilung und Broadcast-Verteilung?
Die Vergütungen für Urheber und Verleger, deren Texte von Rundfunkveranstaltern genutzt werden, setzen sich zum einen aus Lizenzgebühren zusammen, die von der SRG und privaten Rundfunkveranstaltern gezahlt werden («Audio-Verteilung»), und zum anderen aus gesetzlichen Vergütungen («Broadcast-Verteilung»).
Die Verteilungen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der betroffenen Werke, der Höhe der Vergütungen und der Art der kollektiven Verwertung.
Um an der Broadcast-Vergütung teilzunehmen, müssen Sie die Sendungen auf unserem Deklarationsportal melden.
Im Falle der Audio-Verteilung meldet uns die Sendeanstalt die Sendungen direkt.
Aktualisiert am: 23/09/2025
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