Was bedeutet das Opting-out aus dem KI-Training ?
Das Opting-out stammt aus dem EU-Recht und ermöglicht dort, Widerspruch zum kostenfreien Text- und Data-Mining zu erklären (Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2019/790 zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten im Digitalen Binnenmarkt). Hintergrund ist, dass in der EU Text- und Data-Mining auch über wissenschaftliche Zwecke hinaus möglich ist, allerdings durch ein maschinenlesbares Opting-out verhindert werden kann. Auch wenn aktuell noch keine Erfahrungswerte vorliegen und zum Format keine perfekten Lösungen bestehen, sollten Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften diese Erklärung abgeben. So wird jedenfalls ein Signal ausgesendet, was auch für andere Rechtsordnungen wie USA (wo ein grosser Teil des Trainings stattfindet) gelten kann, und der Aufbau von Lizenzierungsstrukturen gefördert.
Eine Verwertungsgesellschaft kann dieses Opting-out nur erklären, wenn sie die entsprechenden Rechte hat. Ansonsten erklären es Rechteinhaber wie z.B. Verlage selbst.
Eine Verwertungsgesellschaft kann dieses Opting-out nur erklären, wenn sie die entsprechenden Rechte hat. Ansonsten erklären es Rechteinhaber wie z.B. Verlage selbst.
Aktualisiert am: 31/10/2024
Danke!