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Wann ist die nächste Meldefrist?

Die Meldefrist der Werke für die Verteilung Print und Broadcast ist der 31. Januar für Werke, die bis 31. Dezember des Vorjahres erschienen sind, und die Ausschüttung der Vergütungen erfolgt im darauffolgenden Herbst.
Rückwirkende Meldungen sind leider nicht möglich.
Gerne können Sie die erwähnten Werke in unserem Online-Meldesystem auf Ihre Werkliste erfassen und für die verbleibenden Jahre (soweit die Verteilklasse es zulässt) seit Erscheinen melden.

Die Frist ist in zwei Schritten für die Verteilung Online:
Verlage: Nach der Zählung der Visits meldet der Verlag die Texte und die Urheberinnen bis spätestens 31. März des folgenden Jahres.
Urheber: Wird ein Werk ohne Urheber gemeldet, so kann sich der Urheber bis 31. Mai des folgenden Jahres in seinem Profil des Portals mit der Meldung des Verlags verknüpfen.

Aktualisiert am: 07/12/2024

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