Verteilung Online
ProLitteris vergütet mit der Verteilung Online Texte und Bilder im Internet.
Verlage/Betreiber der Website die einen Bezug zur Schweiz nachweisen, können Zählmarken auf ihrer Websiten integrieren und werden bei erfüllten Bedingungen Vergütungen beanspruchen können – für sich und für ihre Autorinnen und Übersetzer. Die Minimalvergütung pro Online-Text beträgt CHF 6.12. Dieser Betrag wird dann zu 50% an den Verlag- und zu 50% an den Urheber ausgeschüttet.
Um an der Verteilung Online teilzunehmen, muss der Verlag/Betreiber der Website:
einen Verwertungsvertrag mit ProLitteris abschliessen
zu den Werken auf seiner Website nach Anleitung von ProLitteris Zählmarken einbauen
Werke und Berechtigte (insb. Texte/Bilder und Urheberinnen und Urheber) melden
Weitere technische Informationen finden Sie hier.
Mind. 500 Visits (keine PageImpression) aus der Schweiz pro Kalenderjahr
Mind. 1500 Zeichen
Die Bilder dürfen nur zusammen mit einem Vergütungsberechtigten Text gemeldet werden
Weitere Informationen für die Urheber finden Sie hier.
Verlage: Nach der Zählung der Visits meldet der Verlag die Texte und die Urheberinnen bis spätestens 31. März des folgenden Jahres.
Urheber: Wird ein Werk ohne Urheber gemeldet, so kann sich der Urheber bis 31. Mai des folgenden Jahres in seinem Profil des Portals mit der Meldung des Verlags verknüpfen.
Verlage/Betreiber der Website die einen Bezug zur Schweiz nachweisen, können Zählmarken auf ihrer Websiten integrieren und werden bei erfüllten Bedingungen Vergütungen beanspruchen können – für sich und für ihre Autorinnen und Übersetzer. Die Minimalvergütung pro Online-Text beträgt CHF 6.12. Dieser Betrag wird dann zu 50% an den Verlag- und zu 50% an den Urheber ausgeschüttet.
Teilnahmevoraussetzungen
Um an der Verteilung Online teilzunehmen, muss der Verlag/Betreiber der Website:
einen Verwertungsvertrag mit ProLitteris abschliessen
zu den Werken auf seiner Website nach Anleitung von ProLitteris Zählmarken einbauen
Werke und Berechtigte (insb. Texte/Bilder und Urheberinnen und Urheber) melden
Weitere technische Informationen finden Sie hier.
Vergütungsbedingungen
Mind. 500 Visits (keine PageImpression) aus der Schweiz pro Kalenderjahr
Mind. 1500 Zeichen
Die Bilder dürfen nur zusammen mit einem Vergütungsberechtigten Text gemeldet werden
Weitere Informationen für die Urheber finden Sie hier.
Meldefrist
Verlage: Nach der Zählung der Visits meldet der Verlag die Texte und die Urheberinnen bis spätestens 31. März des folgenden Jahres.
Urheber: Wird ein Werk ohne Urheber gemeldet, so kann sich der Urheber bis 31. Mai des folgenden Jahres in seinem Profil des Portals mit der Meldung des Verlags verknüpfen.
Aktualisiert am: 31/12/2024
Danke!