Artikel über: Autoren, Künstler, Verlage

Verteilung Broadcast

ProLitteris vergütet mit der Verteilung Broadcast gesprochene Texte, Literaturvorlagen von Filmen oder Hörspielen.


Vergütungsbedingungen


  • Vergütung ab 1 Minute Text oder 1 gezeigtes Bild ab 5 Sekunden (=1 Minute), Mindestdauer des Beitrags 1 Minute


  • Ausstrahlung von zugelassenen Radio und TV-Programmen


Beiträge, die ausschliesslich im Internet zugänglich sind (keine lineare Ausstrahlung erfolgt) oder vor dem 1.1.2024 ausgestrahlt wurden, können leider nicht gemeldet und vergütet werden.


Meldeberechtigte Sender


  • In der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein konzessioniertes Programm


  • Programm mit einem Marktanteil ab 0.5% gemäss Mediapulse


  • Programm, das einen Vertrag mit ProLitteris hat als Nutzer im Verwertungsbereich Audio

Die Liste der so ausgewählten Programme umfasst für das Jahr 2024, 58 Fernsehprogramme und 79 Radioprogramme. Wenn ein Sender nicht erscheint, ist dieser für das Meldejahr 2024 nicht meldeberechtigt.


Meldefrist


Die Meldefrist ist der 31. Januar für Werke, die bis 31. Dezember des Vorjahres ausgestrahlt wurden, und die Ausschüttung der Vergütungen erfolgt im darauffolgenden Herbst. Rückwirkende Meldungen sind leider nicht möglich. Gerne können Sie die erwähnten Werke in unserem Online-Meldesystem auf Ihre Werkliste erfassen.


Hier finden Sie ein Demonstrationsvideo, das das Meldevorgehen beispielhaft beschreibt.

Aktualisiert am: 17/01/2025

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