Verteilung Broadcast
ProLitteris vergütet mit der Verteilung Broadcast gesprochene Texte, Literaturvorlagen von Filmen oder Hörspielen.
Vergütung ab 1 Minute Text oder 1 gezeigtes Bild ab 5 Sekunden (=1 Minute), Mindestdauer des Beitrags 1 Minute
Ausstrahlung von zugelassenen Radio und TV-Programmen
Beiträge, die ausschliesslich im Internet zugänglich sind (keine lineare Ausstrahlung erfolgt) oder vor dem 1.1.2024 ausgestrahlt wurden, können leider nicht gemeldet und vergütet werden.
In der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein konzessioniertes Programm
Programm mit einem Marktanteil ab 0.5% gemäss Mediapulse
Programm, das einen Vertrag mit ProLitteris hat als Nutzer im Verwertungsbereich Audio
Die Liste der so ausgewählten Programme umfasst für das Jahr 2024, 58 Fernsehprogramme und 79 Radioprogramme. Wenn ein Sender nicht erscheint, ist dieser für das Meldejahr 2024 nicht meldeberechtigt.
Die Meldefrist ist der 31. Januar für Werke, die bis 31. Dezember des Vorjahres ausgestrahlt wurden, und die Ausschüttung der Vergütungen erfolgt im darauffolgenden Herbst. Rückwirkende Meldungen sind leider nicht möglich. Gerne können Sie die erwähnten Werke in unserem Online-Meldesystem auf Ihre Werkliste erfassen.
Hier finden Sie ein Demonstrationsvideo, das das Meldevorgehen beispielhaft beschreibt.
Vergütungsbedingungen
Vergütung ab 1 Minute Text oder 1 gezeigtes Bild ab 5 Sekunden (=1 Minute), Mindestdauer des Beitrags 1 Minute
Ausstrahlung von zugelassenen Radio und TV-Programmen
Beiträge, die ausschliesslich im Internet zugänglich sind (keine lineare Ausstrahlung erfolgt) oder vor dem 1.1.2024 ausgestrahlt wurden, können leider nicht gemeldet und vergütet werden.
Meldeberechtigte Sender
In der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein konzessioniertes Programm
Programm mit einem Marktanteil ab 0.5% gemäss Mediapulse
Programm, das einen Vertrag mit ProLitteris hat als Nutzer im Verwertungsbereich Audio
Die Liste der so ausgewählten Programme umfasst für das Jahr 2024, 58 Fernsehprogramme und 79 Radioprogramme. Wenn ein Sender nicht erscheint, ist dieser für das Meldejahr 2024 nicht meldeberechtigt.
Meldefrist
Die Meldefrist ist der 31. Januar für Werke, die bis 31. Dezember des Vorjahres ausgestrahlt wurden, und die Ausschüttung der Vergütungen erfolgt im darauffolgenden Herbst. Rückwirkende Meldungen sind leider nicht möglich. Gerne können Sie die erwähnten Werke in unserem Online-Meldesystem auf Ihre Werkliste erfassen.
Hier finden Sie ein Demonstrationsvideo, das das Meldevorgehen beispielhaft beschreibt.
Aktualisiert am: 17/01/2025
Danke!