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Sind auf die Vergütungen der Verwertungsgesellschaften AHV-Abgaben zu zahlen?

Die Frage, ob auf die Vergütungen der Verwertungsgesellschaften AHV-Abgaben zu zahlen sind, kann von den Ausgleichskassen je nach Person und Vergütung unterschiedlich beantwortet werden. Die Vergütungen der Verwertungsgesellschaften beruhen auf Vermögenswerten (geistiges Eigentum) und setzen in der Regel keine eigene Verwertungstätigkeit der Rechteinhaber voraus. Soweit uns bekannt ist, gehen die Ausgleichskassen des Kantons Zürich von einer Sozialabgabepflicht aus.

Die Verwertungsgesellschaften empfehlen den Rechteinhabern eine Abklärung der AHV-Pflicht bei ihrer Ausgleichskasse.

Aktualisiert am: 07/12/2024

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