Schutz meiner Bilder, Kunstwerke und Fotografien
Wie schütze ich meine Bilder, Kunstwerke oder Fotografien?
Ab ihrer Schaffung sind Bilder, Kunstwerke oder Fotografien automatisch geschützt. Ab dann dürfen Urheberinnen und Urheber über die Veröffentlichung und Verwendungen entscheiden. Es bedarf weder einer Registrierung noch ist ein Copyright-Zeichen © notwendig. Das Copyright-Zeichen dient nur dazu, auf die Rechteinhaberschaft hinzuweisen. Eine andere Frage ist, ob die Urheberschaft und der Zeitpunkt der Schaffung des Werkes bewiesen werden können. Sich selbst ein Einschreiben mit dem Werk zu schicken oder eine Aufnahme in elektronische Sammlungen mit Datumsstempel können hier helfen.
Sind Entwürfe geschützt?
Ja, Entwürfe und Werkteile sind geschützt, wenn sie individuellen Charakter haben. D.h., wenn sie sich von anderen Werken unterscheiden und sie das Ergebnis eines kreativen Prozesses sind.
Welche Fotografien sind geschützt? Auch Amateurfotos und Schnappschüsse?
Vor dem 01.04.2020 waren Fotografien nicht geschützt, die keinen individuellen Charakter hatten. Darunter fallen insbesondere Fotos, die geschossen werden ohne lange Überlegungen zu Inszenierung oder Wahl von Feineinstellungen, Motiv oder Perspektive, ohne Rücksicht auf die Qualität der Aufnahme. Seit dem 01.04.2020 sind sowohl individuelle wie auch nicht-individuelle Fotografien geschützt und vergütungsfähig. Das schliesst insbesondere die Namensnennung und den Schutz gegen Bearbeitungen ein. Dadurch haben sich die meisten Abgrenzungsprobleme erledigt und Verletzungen können leichter festgestellt werden. Dies heisst aber nicht, dass sich die Verfolgung einer Rechtsverletzung vor Gericht immer finanziell lohnt.
Ab ihrer Schaffung sind Bilder, Kunstwerke oder Fotografien automatisch geschützt. Ab dann dürfen Urheberinnen und Urheber über die Veröffentlichung und Verwendungen entscheiden. Es bedarf weder einer Registrierung noch ist ein Copyright-Zeichen © notwendig. Das Copyright-Zeichen dient nur dazu, auf die Rechteinhaberschaft hinzuweisen. Eine andere Frage ist, ob die Urheberschaft und der Zeitpunkt der Schaffung des Werkes bewiesen werden können. Sich selbst ein Einschreiben mit dem Werk zu schicken oder eine Aufnahme in elektronische Sammlungen mit Datumsstempel können hier helfen.
Sind Entwürfe geschützt?
Ja, Entwürfe und Werkteile sind geschützt, wenn sie individuellen Charakter haben. D.h., wenn sie sich von anderen Werken unterscheiden und sie das Ergebnis eines kreativen Prozesses sind.
Welche Fotografien sind geschützt? Auch Amateurfotos und Schnappschüsse?
Vor dem 01.04.2020 waren Fotografien nicht geschützt, die keinen individuellen Charakter hatten. Darunter fallen insbesondere Fotos, die geschossen werden ohne lange Überlegungen zu Inszenierung oder Wahl von Feineinstellungen, Motiv oder Perspektive, ohne Rücksicht auf die Qualität der Aufnahme. Seit dem 01.04.2020 sind sowohl individuelle wie auch nicht-individuelle Fotografien geschützt und vergütungsfähig. Das schliesst insbesondere die Namensnennung und den Schutz gegen Bearbeitungen ein. Dadurch haben sich die meisten Abgrenzungsprobleme erledigt und Verletzungen können leichter festgestellt werden. Dies heisst aber nicht, dass sich die Verfolgung einer Rechtsverletzung vor Gericht immer finanziell lohnt.
Aktualisiert am: 11/10/2024
Danke!