Müssen die Vergütungen versteuert werden?
Die Vergütungen an Privatpersonen unterliegen der Einkommenssteuer. ProLitteris nimmt keine Verrechnungssteuerabzüge vor. Die Rechteinhaber müssen ihre Vergütungen in der Steuererklärung angeben.
Aktualisiert am: 01/11/2024
Danke!