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Müssen die Vergütungen versteuert werden?

Die Vergütungen an Privatpersonen unterliegen der Einkommenssteuer. ProLitteris nimmt keine Verrechnungssteuerabzüge vor. Die Rechteinhaber müssen ihre Vergütungen in der Steuererklärung angeben.

Aktualisiert am: 01/11/2024

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