Mehrwertsteuerpflicht
In der Regel unterliegen die Vergütungen von ProLitteris nicht der Mehrwertsteuer.
Art. 21 Abs. 2 Ziffer 16 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) enthält Ausnahmen von der Mehrwertsteuer für «kulturelle Leistungen». Dazu gehören auch Dienstleistungen, die von den Verlegern und Verlegerinnen und den Verwertungsgesellschaften zur Verbreitung dieser Werke erbracht werden.
Anders ist es, wenn der Rechteinhaber die gesetzlich mögliche Option für die Mehrwertsteuer ausübt. Oder wenn er aus einem anderen Grund mehrwertsteuerpflichtig ist.
Für uns als Verwertungsgesellschaft sind die Angaben massgebend, die Rechteinhaber in eigener Verantwortung an ProLitteris mitteilt. Dazu gehören:
Der Steuerstatus und Änderungen davon (namentlich Wegfall der subjektiven Steuerpflicht)
Änderungen in der Bezeichnung im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen
Ausübung und Wegfall einer Option für die Versteuerung bestimmter Umsätze
Informationen zur Mehrwertsteuer sind für die Rechteinhaber bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhältlich.
Auf jeden Fall sind die Vergütungen einer Verwertungsgesellschaft einkommens- oder gewinnsteuerpflichtig.
Art. 21 Abs. 2 Ziffer 16 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) enthält Ausnahmen von der Mehrwertsteuer für «kulturelle Leistungen». Dazu gehören auch Dienstleistungen, die von den Verlegern und Verlegerinnen und den Verwertungsgesellschaften zur Verbreitung dieser Werke erbracht werden.
Anders ist es, wenn der Rechteinhaber die gesetzlich mögliche Option für die Mehrwertsteuer ausübt. Oder wenn er aus einem anderen Grund mehrwertsteuerpflichtig ist.
Für uns als Verwertungsgesellschaft sind die Angaben massgebend, die Rechteinhaber in eigener Verantwortung an ProLitteris mitteilt. Dazu gehören:
Der Steuerstatus und Änderungen davon (namentlich Wegfall der subjektiven Steuerpflicht)
Änderungen in der Bezeichnung im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen
Ausübung und Wegfall einer Option für die Versteuerung bestimmter Umsätze
Informationen zur Mehrwertsteuer sind für die Rechteinhaber bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhältlich.
Auf jeden Fall sind die Vergütungen einer Verwertungsgesellschaft einkommens- oder gewinnsteuerpflichtig.
Aktualisiert am: 31/10/2024
Danke!