Artikel über: Allgemeine Information

Mehrere Erben

Die Erben ernennen einen gemeinsamen Vertreter der Erben, der Vertragspartner der ProLitteris und alleiniger Ansprechpartner für Lizenzen und Urheberrechtsvergütungen wird. Es empfiehlt sich, eher die nächste Generation als Vertreter zu ernennen als den Partner des Verstorbenen. Können sich die Erben nicht auf einen gemeinsamen Vertreter einigen, kann ein Anwalt des Vertrauens ernannt oder der Vertrag mit ProLitteris gekündigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte umgehend an den Kundendienst.

Aktualisiert am: 10/12/2025

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