Artikel über: Autoren, Künstler, Verlage

Kann ich meine Beiträge, die während meiner Tätigkeit für meinen Arbeitgeber geschrieben werden, nicht mehr bei Prolitteris melden?

Autorinnen, Erben und Verlage können mit ProLitteris einen Vertrag abschliessen und an den Verteilungen teilnehmen. Da die Urheberrechte aber übertragbar sind ( z.B. an den Arbeitgeber oder den Auftraggeber) kann es weitere Berechtigte geben. Diese können ihre Ansprüche aber nicht direkt gegenüber ProLitteris geltend machen bzw. einen Vertrag abschliessen und an den Verteilungen teilnehmen.

Grundsätzlich ist eine Abtretung der Rechte an den Arbeitgeber aber zulässig. Wurde bezüglich der gesetzlichen Vergütungsansprüche nicht vereinbart, dass diese bei der Autorin verbleiben, kann der Arbeitgeber von der Autorin verlangen, dass ihm diese Vergütungen abgeliefert werden.

Aktualisiert am: 07/12/2024

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