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Kann ich E-Books melden?

E-Books sind nicht vergütungsberechtigt für die Verteilung Print. In der Vergütung der Verteilung Print ist aber jährlich auch ein pauschaler Zuschlag für die digitale Version enthalten (Netzwerkvergütung I), wenn Sie die gedruckte Version gemeldet haben.

Aktualisiert am: 01/11/2024

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