Artikel über: Autoren, Künstler, Verlage

Kann ich Doppelmitglied bei ProLitteris und einer anderen Verwertungsgesellschaft im Textbereich sein?

Mehrere Verwertungsverträge sind nicht ausgeschlossen. Sie dürfen aber nie dasselbe Land und dasselbe Recht gleichzeitig betreffen.

In folgenden Situationen brauchen Sie keine 2 Verträge:
Als ProLitteris Mitglied haben Sie die Möglichkeit Bücher und Artikel (Deutsch und English) in den Bereichen Wissenschaft und Sachliteratur bei der VG Wort / Literar Mechana nach deren Regeln und Terminen ohne Vertrag zu melden.
Umgekehrt können Sie als VG-Wort / Literar Mechana Mitglied Ihre Artikel in Zeitungen/Zeitschriften ohne Vertrag bei ProLitteris für eine Reprografie Vergütung melden.

Möchten Sie jedoch Bücher bei ProLitteris melden, können Sie Ihren Wahrnehmungsvertrag mit der VG-Wort / Literar Mechana auf das Territorium „weltweit ohne Schweiz“ eingrenzen lassen (Teilkündigung). Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie sich auf unserem Portal registrieren und einen Vertrag für das Territorium Schweiz abschliessen.

Aktualisiert am: 31/12/2024

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