Kann ich Doppelmitglied bei ProLitteris und einer anderen Verwertungsgesellschaft im Bildbereich sein?
Mehrere Verwertungsverträge sind nicht ausgeschlossen. Sie dürfen aber nie dasselbe Land und dasselbe Recht gleichzeitig betreffen.
Also können Sie z.B. nicht Online-Rechte für die Schweiz gleichzeitig an ProLitteris und ADAGP übertragen.
In folgenden Situationen brauchen Sie keine 2 Verträge:
Wenn Sie einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst haben, reichen unter Umständen Direktmeldungen bei ProLitteris für Vergütungen für Bilder in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften, d.h. Sie brauchen keinen zusätzlichen Vertrag mit ProLitteris. In diesem Fall erhalten Sie die Vergütungen aus der Schweiz über die VG Bild-Kunst.
Umgekehrt können auch Künstlerinnen und Künstler mit Verwertungsvertrag mit ProLitteris bei der VG Bild-Kunst für das Territorium Deutschland Meldungen machen, ohne dass ein Vertrag mit der VG Bild-Kunst besteht.
Also können Sie z.B. nicht Online-Rechte für die Schweiz gleichzeitig an ProLitteris und ADAGP übertragen.
In folgenden Situationen brauchen Sie keine 2 Verträge:
Wenn Sie einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst haben, reichen unter Umständen Direktmeldungen bei ProLitteris für Vergütungen für Bilder in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften, d.h. Sie brauchen keinen zusätzlichen Vertrag mit ProLitteris. In diesem Fall erhalten Sie die Vergütungen aus der Schweiz über die VG Bild-Kunst.
Umgekehrt können auch Künstlerinnen und Künstler mit Verwertungsvertrag mit ProLitteris bei der VG Bild-Kunst für das Territorium Deutschland Meldungen machen, ohne dass ein Vertrag mit der VG Bild-Kunst besteht.
Aktualisiert am: 31/10/2024
Danke!