Fristen für Ausnahmen
Ausnahmen müssen jeweils bis zum 30.09. im Portal erklärt werden, damit sie per** 01.01.** des Folgejahres wirksam sind. Erklärungen ohne Einhaltung dieser Form und Frist können leider nicht berücksichtigt werden.
Aktualisiert am: 07/12/2024
Danke!