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Fristen für Ausnahmen

Ausnahmen müssen jeweils bis zum 30.09. im Portal erklärt werden, damit sie per** 01.01.** des Folgejahres wirksam sind. Erklärungen ohne Einhaltung dieser Form und Frist können leider nicht berücksichtigt werden.

Aktualisiert am: 07/12/2024

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