Erschaffung von Kunst im Arbeits- oder Auftragsverhältnis
Was bedeutet es, wenn ich im Arbeitsverhältnis oder im Rahmen eines Auftrags fotografiere oder Kunstwerke schaffe?
Das Urheberrecht entsteht in der Schweiz immer bei der kreativen Person.
Wenn eine Fotografie oder ein Kunstwerk im Arbeitsverhältnis (Schaffung unter Instruktionen des Vorgesetzten in Erfüllung des Arbeitsvertrags) oder im Auftragsverhältnis (Auftrag zur Schaffung) entsteht, können Urheberrechte ausdrücklich im Vertrag oder durch Auslegung dieses Vertrags an den Arbeitgebenden oder den Auftraggebenden übertragen werden. In diesem Fall ist wichtig zu klären, ob die Urheberin oder der Urheber überhaupt noch Rechte hat, die an ProLitteris übertragen werden können.
Das Urheberrecht entsteht in der Schweiz immer bei der kreativen Person.
Wenn eine Fotografie oder ein Kunstwerk im Arbeitsverhältnis (Schaffung unter Instruktionen des Vorgesetzten in Erfüllung des Arbeitsvertrags) oder im Auftragsverhältnis (Auftrag zur Schaffung) entsteht, können Urheberrechte ausdrücklich im Vertrag oder durch Auslegung dieses Vertrags an den Arbeitgebenden oder den Auftraggebenden übertragen werden. In diesem Fall ist wichtig zu klären, ob die Urheberin oder der Urheber überhaupt noch Rechte hat, die an ProLitteris übertragen werden können.
Aktualisiert am: 24/01/2025
Danke!