Artikel über: Autoren, Künstler, Verlage

Doppelmitgliedschaft für das Senderecht

Ihre Texte werden im Fernsehen oder Radio verwendet und Sie möchten Ihre Vergütungen für die Verteilung Audio erhalten?

Mehrere Verwertungsverträge sind nicht ausgeschlossen. Sie dürfen aber nie dasselbe Land und dasselbe Recht gleichzeitig betreffen.

Sie haben bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit VG WORT?
Bitte treten Sie das grosse Senderecht für CH/das Ausland an die VG WORT im Inkassoauftrag für das Ausland ab.
In diesem Fall meldet uns die SRG die Nutzungen und wir zahlen der VG WORT die Vergütungen zur Weiterleitung an den Rechteinhaber aus.

Sie haben einen Verwertungsvertrag mit ProLitteris (inklusiv die Übertragung der Rechte «Audio» für CH + Ausland, die nicht trennbar oder territorial beschränkbar sind)?
Bitte nehmen Sie den Sendebereich (grosses und kleines Senderecht) für CH/Ausland bei der VG WORT aus.
In diesem Fall meldet uns die SRG die Nutzungen und wir würden direkt an den Rechteinhaber auszahlen.

Aktualisiert am: 06/02/2025

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