Bilder im Internet und auf Social Media
Darf ich im Internet Bilder oder Fotos verlinken?
Ein offener Verweis auf einen Inhalt auf einer Ausgangswebsite ist nach Schweizer Recht erlaubt und weder lizenz- noch vergütungsbedürftig (Hyperlinks, «Fussnote des Internets»).
Wird aber beim Teilen ein Bild oder Foto erneut gespeichert oder hochgeladen wird, ist eine Einwilligung des Rechteinhabers erforderlich. Manche halten dies auch beim Erscheinen von Vorschaubildern für notwendig. Wenn ein Bild oder ein anderer Inhalt in die neue Website eingebettet erscheint, jedoch auf der Ausgangswebsite abgespeichert bleibt bzw. gehostet wird (Embedding), geht ProLitteris von einer Lizenzbedürftigkeit aus. Dies ist in der Schweiz unter Juristinnen und Juristen aber umstritten und kann auch bei Abrufbarkeit im Ausland je nach Land und technischer Konstellation variieren.
Werden die Bilder bei der Google-Bildersuche legal wiedergegeben?
Suchmaschinen können Vorschaubilder von Bildern auf Webseiten zeigen («Thumbnails»). Auch wenn es in der Schweiz keine relevanten Gerichtsentscheide gibt, ist davon auszugehen, dass die Bilder, die ins Internet gestellt wurden, auch gesucht und gefunden werden dürfen (implizite Einwilligung zur Anzeige durch die Suchmaschine). Dies gilt jedenfalls, wenn der Upload mit Erlaubnis aller Rechteinhaber erfolgte.
Meine Bilder auf Social Media
Wer Inhalte wie Fotos oder Bilder auf Social Media-Plattformen wie Facebook, Pinterest, Linkedin oder Instagram hochlädt, muss dafür die entsprechenden Rechte an diesen Inhalten haben.
Falls andere Personen meine Fotos oder Bilder auf Social Media hochgeladen haben, kann ich diese Personen selbst und die Plattform normalerweise über ein Formular um Entfernung anfragen.
Für die Eigenwerbung erscheinen diese Plattformen hilfreich. Zu beachten ist aber, dass man durch die Registrierung ihren Bedingungen zustimmt. Diese sehen meist kostenfreie Nutzungsrechte für die Plattform oder deren Nutzer an den geposteten Inhalten vor, in der Regel mit globaler Reichweite. Daher wird empfohlen, die vollständigen Werke und neuesten Bilder zur Eigenwerbung auf Plattformen und Webseiten zu verwenden, auf denen man selbst die Kontrolle über die Bedingungen hat, also z.B. eigenen persönlichen Webseiten.
Ein offener Verweis auf einen Inhalt auf einer Ausgangswebsite ist nach Schweizer Recht erlaubt und weder lizenz- noch vergütungsbedürftig (Hyperlinks, «Fussnote des Internets»).
Wird aber beim Teilen ein Bild oder Foto erneut gespeichert oder hochgeladen wird, ist eine Einwilligung des Rechteinhabers erforderlich. Manche halten dies auch beim Erscheinen von Vorschaubildern für notwendig. Wenn ein Bild oder ein anderer Inhalt in die neue Website eingebettet erscheint, jedoch auf der Ausgangswebsite abgespeichert bleibt bzw. gehostet wird (Embedding), geht ProLitteris von einer Lizenzbedürftigkeit aus. Dies ist in der Schweiz unter Juristinnen und Juristen aber umstritten und kann auch bei Abrufbarkeit im Ausland je nach Land und technischer Konstellation variieren.
Werden die Bilder bei der Google-Bildersuche legal wiedergegeben?
Suchmaschinen können Vorschaubilder von Bildern auf Webseiten zeigen («Thumbnails»). Auch wenn es in der Schweiz keine relevanten Gerichtsentscheide gibt, ist davon auszugehen, dass die Bilder, die ins Internet gestellt wurden, auch gesucht und gefunden werden dürfen (implizite Einwilligung zur Anzeige durch die Suchmaschine). Dies gilt jedenfalls, wenn der Upload mit Erlaubnis aller Rechteinhaber erfolgte.
Meine Bilder auf Social Media
Wer Inhalte wie Fotos oder Bilder auf Social Media-Plattformen wie Facebook, Pinterest, Linkedin oder Instagram hochlädt, muss dafür die entsprechenden Rechte an diesen Inhalten haben.
Falls andere Personen meine Fotos oder Bilder auf Social Media hochgeladen haben, kann ich diese Personen selbst und die Plattform normalerweise über ein Formular um Entfernung anfragen.
Für die Eigenwerbung erscheinen diese Plattformen hilfreich. Zu beachten ist aber, dass man durch die Registrierung ihren Bedingungen zustimmt. Diese sehen meist kostenfreie Nutzungsrechte für die Plattform oder deren Nutzer an den geposteten Inhalten vor, in der Regel mit globaler Reichweite. Daher wird empfohlen, die vollständigen Werke und neuesten Bilder zur Eigenwerbung auf Plattformen und Webseiten zu verwenden, auf denen man selbst die Kontrolle über die Bedingungen hat, also z.B. eigenen persönlichen Webseiten.
Aktualisiert am: 11/10/2024
Danke!