Altersrenten
Warum erhalte ich das Schreiben «Altersrente der Fürsorge-Stiftung der ProLitteris»?
Generell hat jedes Mitglied (mit Ausnahme von Verlegern und Erben) Anspruch auf eine Altersrente:
- wenn es das AHV-Alter erreicht hat, oder im entsprechenden Jahr erreichen wird
- wenn es in der Zeitspanne zwischen dem Erreichen des AHV-Alters und dem siebzigsten Altersjahr während mindestens 10 Jahren ohne Unterbruch Mitglied bei ProLitteris war
- wenn es während seiner Mitgliedschaft bei ProLitteris Urheberrechts-Vergütungen von mindestens insgesamt CHF 1000.– ausbezahlt erhalten hat
- wenn es ein steuerbares Einkommen von höchstens CHF 50 000.– (für allein Veranlagte) bzw. CHF 66‘667.– (für gemeinsam Veranlagte) aufweist
https://prolitteris.ch/sozialhilfe/altersrenten/
Wie wird meine Altersrente berechnet?
Die Höhe der Altersrente hängt davon ab:
- wie hoch das steuerbare Einkommen der rentenberechtigten Urheberin ist
- vom Umfang der von der ProLitteris an den Urheber während seiner oder ihrer Mitgliedschaft ausbezahlten Vergütungen
https://prolitteris.ch/wp_update2020/wp-content/uploads/reglement_fuersorge_stiftung_2023.pdf
Wie kann ich eine Altersrente beantragen?
Schicken Sie uns eine Kopie Ihrer aktuellsten definitiven Bundessteuerveranlagung. Ihr steuerbares Einkommen darf nicht höher sein als:
- alleinbesteuert: 50'000.–
- verheiratet: 66'667.–
Sofern Ihr steuerbares Einkommen die Limiten übersteigt, entfällt eine Rentenberechtigung. Sie brauchen uns in diesem Fall die Steuerveranlagung nicht einzusenden.
Bitte senden Sie uns keine anderen Unterlagen (provisorische Veranlagung, Staatssteuer-Veranlagung, Steuererklärung etc.).
Sie werden von uns automatisch kontaktiert, falls Sie alle Bedingungen erfüllen.
Wann wird die Altersrente ausbezahlt?
Die Fürsorge-Stiftung bemüht sich um die Auszahlung der Altersrenten im Januar.
Aktualisiert am: 01/11/2024
Danke!